Energieberatung Mainz: Energieausweis oder iSFP?
Energieausweis, individueller Sanierungsfahrplan und Energieberatung sind drei verschiedene Dinge. Der Energieausweis ist ein Pflichtnachweis bei Verkauf oder Vermietung. Der iSFP ist ein geförderter Fahrplan für die Sanierung. Die Energieberatung ist der Prozess, aus dem beides entstehen kann. Welches Sie wann brauchen, klären wir hier.
Das Wichtigste in Kürze
- Energieausweis: Pflicht beim Verkauf, bei Neuvermietung und im Neubau nach Paragraf 80 GEG, zehn Jahre gültig, Bußgeld bis 10.000 Euro bei Verstoß.
- Bedarfs- oder Verbrauchsausweis: Der Bedarfsausweis bewertet das Gebäude, der Verbrauchsausweis das Heizverhalten der Vornutzer. Wer Präzision braucht, wählt den Bedarfsausweis.
- iSFP: kein Pflichtdokument, sondern ein geförderter Sanierungsfahrplan. Er sichert den iSFP-Bonus von 5 Prozentpunkten und verdoppelt die förderfähigen Kosten.
- Wer darf was: Energieausweise stellt eine nach Paragraf 88 GEG berechtigte Person aus. Einen förderfähigen iSFP darf nur ein dena-gelisteter Energieeffizienz-Experte erstellen.
- Unser Rat: Geht es nur um den Pflichtnachweis, kann ein günstiger Online-Ausweis genügen. Geht es um Geld, Wert oder Sanierung, gehört die Bewertung in Ingenieurhand.

Der rechtliche und normative Rahmen
Maßgeblich ist das aktuell geltende Gebäudeenergiegesetz (GEG) in der seit dem 1. Januar 2024 gültigen Fassung, zuletzt geändert am 9. Januar 2026. Der Energieausweis ist dort in Teil 5, den Paragrafen 79 bis 88, geregelt. Die Berechnung des Energiebedarfs erfolgt nach einem normierten Verfahren auf Basis der DIN V 18599:2018-09. Dieses Verfahren rechnet mit einem bundesweit einheitlichen Referenzklima. Ein in Mainz ausgestellter Bedarfsausweis ist deshalb direkt mit einem Ausweis aus Hamburg vergleichbar.
Das geplante Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) ist noch nicht in Kraft. Das Bundeskabinett hat den Entwurf am 13. Mai 2026 beschlossen, am 11. Juni 2026 fand die erste Lesung im Bundestag statt. Bis zur Verkündung gilt das GEG unverändert. Der Entwurf sieht unter anderem vor, die Bedarfsausweis-Pflicht für kleine ältere Wohngebäude aufzuheben. Das ist geplant, aber noch nicht geltendes Recht.
Energieausweis, iSFP und Energieberatung: Was ist was?
Diese drei Begriffe werden häufig durcheinandergebracht. Sie erfüllen jedoch völlig unterschiedliche Zwecke.
Der Energieausweis als Pflichtnachweis
Der Energieausweis ist ein standardisiertes Dokument, das die energetische Qualität eines Gebäudes ausweist. Er ist Pflicht beim Verkauf, bei der Neuvermietung, bei Verpachtung und Leasing sowie im Neubau. Wer das Gebäude selbst bewohnt und nicht verkauft oder vermietet, braucht keinen. Spätestens bei der Besichtigung muss der Ausweis unaufgefordert vorgelegt und beim Vertragsabschluss übergeben werden.
Bereits in der Immobilienanzeige sind fünf Pflichtangaben aufzuführen: Ausweisart, Endenergiekennwert in Kilowattstunden pro Quadratmeter und Jahr, wesentlicher Energieträger, Baujahr und Energieeffizienzklasse. Die Klassenskala reicht von A+ bis H. Jeder Ausweis gilt zehn Jahre und kann danach nicht verlängert werden.
Bedarfsausweis oder Verbrauchsausweis
Der Energiebedarfsausweis berechnet, wie viel Energie das Gebäude bauphysikalisch benötigt, unabhängig davon, wer darin wohnt. Grundlage sind Dämmung, Fenster, Bauteile und Anlagentechnik. Der Energieverbrauchsausweis beruht dagegen auf den realen Heizkostenabrechnungen der letzten drei Jahre. Dieser Wert hängt stark vom Verhalten der Vornutzer ab.


Der individuelle Sanierungsfahrplan
Der individuelle Sanierungsfahrplan, kurz iSFP, ist kein Pflichtdokument. Er ist ein gefördertes Beratungsprodukt nach den Vorgaben des BAFA und der dena. Ein Energieeffizienz-Experte analysiert das Gebäude vollständig und zeigt auf, in welcher Reihenfolge welche Maßnahmen wirtschaftlich und energetisch sinnvoll sind. Der iSFP ist 15 Jahre lang nutzbar und bringt bei jeder daraus umgesetzten Maßnahme einen Förderbonus. Während der Energieausweis also nur einen Status festhält, liefert der iSFP einen Weg.
Wie ein iSFP konkret abläuft und welche Förderung er auslöst, lesen Sie auf unserer Seite zum individuellen Sanierungsfahrplan in Mainz.
Die Energieberatung als Prozess
Die Energieberatung ist die Tätigkeit, aus der ein iSFP entsteht. Ein Energieberater nimmt das Gebäude vor Ort auf, bewertet Hülle und Technik, klärt Ihre Ziele und Ihr Budget und übersetzt das in konkrete Schritte und Förderanträge. Energieausweis und iSFP sind damit mögliche Ergebnisse einer Energieberatung, nicht ihre Voraussetzung.
Wann brauchen Sie welchen Energieausweis?
Grundsätzlich besteht Wahlfreiheit zwischen Bedarfs- und Verbrauchsausweis. Es gibt jedoch Fälle, in denen das Gesetz den Bedarfsausweis vorschreibt. Das ist der Fall bei Neubauten, bei umfassenden Sanierungen mit Neuberechnung des gesamten Gebäudes und bei kleineren Wohngebäuden mit weniger als fünf Wohnungen, deren Bauantrag vor dem 1. November 1977 gestellt wurde und die nicht den Standard der ersten Wärmeschutzverordnung erreichen.
Unabhängig von der Pflicht raten wir zum Bedarfsausweis, wenn Sie eine Sanierung planen, den energetischen Zustand belastbar einschätzen wollen oder wenn das Gebäude länger leer stand und keine sauberen Verbrauchsdaten vorliegen.
Aus dem Internet oder vom Ingenieurbüro: Wann macht was Sinn?
Wenn Sie kurzfristig einen Pflichtnachweis für eine Vermietung benötigen und ein Verbrauchsausweis zulässig ist, kann ein günstiger Online-Verbrauchsausweis ausreichen. Schnell und preiswert hat hier seine Berechtigung.
Sobald es jedoch um Präzision, Geld oder Haftung geht, ändert sich das Bild. Wir erstellen ausschließlich Bedarfsausweise, weil sie das Gebäude bauphysikalisch bewerten und unabhängig vom Nutzerverhalten zeigen, wo die Schwachstellen liegen. Das ist wichtig, wenn Sie genau wissen wollen, wie viel Energie Ihre Immobilie tatsächlich braucht, etwa als Grundlage für eine Sanierung oder eine Kaufpreisverhandlung.
Falsche oder unvollständige Angaben im Energieausweis oder in der Immobilienanzeige sind Ordnungswidrigkeiten und können mit einem Bußgeld bis 10.000 Euro geahndet werden. Ein sorgfältig vor Ort erstellter Bedarfsausweis senkt dieses Risiko, weil die Daten nicht aus Schätzungen, sondern aus der Bestandsaufnahme stammen.
Wer darf einen Energieausweis und wer einen iSFP ausstellen?
Einen Energieausweis darf jede nach Paragraf 88 GEG ausstellungsberechtigte Person erstellen. Dazu zählen unter anderem Architekten, Bauingenieure und bestimmte Handwerksmeister mit der erforderlichen Qualifikation sowie Personen mit bestandener BAFA-Qualifikationsprüfung Energieberatung.
Für den geförderten individuellen Sanierungsfahrplan gilt eine engere Anforderung. Ihn darf ausschließlich ein bei der dena gelisteter Energieeffizienz-Experte erstellen, der in der Energieeffizienz-Expertenliste des Bundes geführt wird. Nur ein in der EBW-Förderung erstellter iSFP berechtigt später zum iSFP-Bonus.
Welche Förderung ist verfügbar?
Die Energieberatung selbst wird über die Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude (EBW) gefördert. Sie erhalten 50 Prozent des Beratungshonorars, maximal 650 Euro für Ein- und Zweifamilienhäuser und maximal 850 Euro für Wohngebäude ab drei Wohneinheiten. Für die Erläuterung in einer Eigentümerversammlung kommen einmalig bis zu 250 Euro hinzu.
Der iSFP-Bonus beträgt 5 Prozentpunkte. Wer eine Maßnahme aus dem iSFP umsetzt, erhält in der BEG-Einzelmaßnahmen-Förderung diese 5 Prozentpunkte zusätzlich. Eine Dämmung der Gebäudehülle wird mit 15 Prozent gefördert, mit iSFP mit 20 Prozent. Der iSFP verdoppelt außerdem die förderfähigen Kosten von 30.000 auf 60.000 Euro pro Wohneinheit.
Beim Heizungstausch fördert die KfW über das Programm 458. Die Grundförderung beträgt 30 Prozent, weitere Boni können die Förderung auf maximal 70 Prozent erhöhen. Alternativ können selbstnutzende Eigentümer die Steuerermäßigung nach Paragraf 35c EStG nutzen. Welcher Weg günstiger ist, sollte objektspezifisch durchgerechnet werden.
Einen vollständigen Überblick über Programme und Antragswege geben wir Ihnen auf unserer Seite zur BAFA-Förderung im Rhein-Main-Gebiet.
Was kostet ein Energieausweis und ein iSFP?
Ein einfacher Verbrauchsausweis ist online oft für unter 100 Euro erhältlich. Ein Bedarfsausweis mit Bestandsaufnahme liegt marktüblich zwischen 300 und 500 Euro. In unserem Büro erstellen wir Bedarfsausweise ab 349 Euro netto. Wir verzichten bewusst auf Verbrauchsausweise, weil sie für eine belastbare Bewertung zu stark vom Nutzerverhalten abhängen.
Ein iSFP für ein Einfamilienhaus kostet brutto häufig im Bereich um 1.300 Euro. Nach Abzug der EBW-Förderung von 50 Prozent bleibt ein überschaubarer Eigenanteil, der sich über den iSFP-Bonus bei der ersten umgesetzten Maßnahme in der Regel mehr als ausgleicht.
Wann brauchen Sie eine Energieberatung?
Eine Energieberatung lohnt sich, sobald Sie über mehr als eine Einzelmaßnahme nachdenken. Wer nur den Pflichtausweis für eine Vermietung braucht, kommt ohne Beratung aus. Wer dagegen sanieren, Förderung mitnehmen oder eine alte Heizung ersetzen möchte, sollte vorher einen Energieeffizienz-Experten einschalten.
Ein Projekt aus der Region
In einem Einfamilienhaus von 1983 mit rund 125 Quadratmetern Wohnfläche im Raum Mainz lag bereits ein Energieausweis vor, in dem pauschale Sanierungsempfehlungen aufgeführt waren. Die Eigentümer hatten diese Empfehlungen wie einen Sanierungsfahrplan gelesen, was sie nicht sind. Wir wurden hinzugezogen und haben die Maßnahmen auf ihre tatsächliche energetische Wirkung und ihre Wirtschaftlichkeit geprüft.
Auf Basis eines individuellen Sanierungsfahrplans, der Förderberatung und der anschließenden Umsetzung haben wir das Gebäude von Energieeffizienzklasse G auf C gehoben. Auf die Sanierungsmaßnahmen an der Hülle flossen 20 Prozent Förderung, auf die Umrüstung auf eine Wärmepumpe 55 Prozent.
Typische Fehler und Risiken
- Den Energieausweis wie einen Sanierungsfahrplan lesen: Die Modernisierungsempfehlungen im Ausweis sind grobe Hinweise, keine objektspezifische Planung.
- Einen Präzisionsausweis online schätzen lassen: Wenn es um Wert, Sanierung oder Haftung geht, ist der vor Ort erstellte Bedarfsausweis die belastbarere Grundlage.
- Förderung verschenken: Wer Maßnahmen beauftragt, bevor der iSFP vorliegt oder der Antrag gestellt ist, verliert möglicherweise den iSFP-Bonus und weitere Förderung.
- Geltendes Recht und Entwurf verwechseln: Das GModG ist noch nicht in Kraft; die heutigen Ausweispflichten gelten weiter.
Wird im Zuge der Sanierung die Gebäudehülle ertüchtigt, sichert ein Blower-Door-Test in Mainz die Qualität, bevor die Hülle geschlossen wird.
Fazit
Energieausweis, iSFP und Energieberatung gehören zusammen, sind aber nicht dasselbe. Der Ausweis erfüllt eine Pflicht, der iSFP weist den Weg, die Beratung verbindet beides. Geht es nur um den schnellen Nachweis, kann der günstige Weg genügen. Geht es um Ihr Geld, den Wert Ihrer Immobilie oder eine Sanierung, gehört die Bewertung in fachkundige Hände.
Als inhabergeführtes Ingenieurbüro aus Mainz vereinen wir Bauphysik, Energieeffizienz und Anlagentechnik in einer Hand und beraten Sie unabhängig. Antrag und Energieberatungsbericht erhalten Sie bei uns aus einer Hand.
Energieausweis oder iSFP benötigt?
Wir prüfen, welches Dokument für Ihr Gebäude, Ihren Anlass und Ihre Förderziele sinnvoll oder gesetzlich erforderlich ist.
Kostenfreies Erstgespräch vereinbarenHäufige Fragen
Es gibt den Bedarfsausweis und den Verbrauchsausweis. Pflicht ist ein Energieausweis bei Verkauf, Neuvermietung, Verpachtung und Neubau. Den Verbrauchsausweis gibt es günstig online, den aussagekräftigeren Bedarfsausweis erstellt ein Fachbüro nach Bestandsaufnahme vor Ort. Beide gelten zehn Jahre.
Ein Bedarfsausweis ist nach Paragraf 80 GEG vorgeschrieben bei Neubauten, bei umfassenden Sanierungen mit Neuberechnung des Gesamtgebäudes sowie bei Wohngebäuden mit weniger als fünf Wohnungen, deren Bauantrag vor dem 1. November 1977 gestellt wurde und die den Standard der ersten Wärmeschutzverordnung nicht erreichen.
Ein Verbrauchsausweis kostet online oft unter 100 Euro. Ein Bedarfsausweis mit Vor-Ort-Aufnahme liegt marktüblich zwischen 300 und 500 Euro. In unserem Ingenieurbüro erstellen wir Bedarfsausweise ab 349 Euro netto.
Für einen schnellen Pflichtnachweis kann der günstige Online-Weg genügen, sofern ein Verbrauchsausweis zulässig ist. Sobald Präzision, Wert oder Haftung eine Rolle spielen, ist der vom Ingenieurbüro erstellte Bedarfsausweis die verlässlichere Grundlage.
Der Energieausweis ist ein gesetzlicher Pflichtnachweis, der den energetischen Status festhält. Der individuelle Sanierungsfahrplan ist ein gefördertes Beratungsprodukt, das aufeinander abgestimmte Sanierungsschritte aufzeigt. Der iSFP sichert zusätzlich den Förderbonus von 5 Prozentpunkten und ist 15 Jahre nutzbar.
Eine Energieberatung ist sinnvoll, sobald Sie sanieren, Förderung nutzen oder eine alte Heizung ersetzen möchten. Für den reinen Pflichtausweis bei einer Vermietung brauchen Sie keine Beratung.
Quellen
- Gebäudeenergiegesetz, Paragrafen 79 bis 88 und 108, Fassung seit 01.01.2024, zuletzt geändert am 09.01.2026.
- BAFA und Förderdatenbank, Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude, Stand 28.06.2026.
- BAFA, iSFP-Bonus und BEG-Einzelmaßnahmen Gebäudehülle, Stand 28.06.2026.
- KfW, Heizungsförderung für Privatpersonen, Programm 458, Stand 28.06.2026.
- Paragraf 35c EStG, abgerufen am 28.06.2026.
- BBSR und Deutscher Bundestag, Status Gebäudemodernisierungsgesetz, Stand 23.06.2026.
- EPBD Richtlinie (EU) 2024/1275.