BAFA-Förderung: Welche Zuschüsse passen zu Ihnen?
Die BAFA-Förderung bezuschusst seit 2024 Einzelmaßnahmen an Gebäudehülle, Anlagentechnik und Heizungsoptimierung, während die KfW den Heizungstausch, die Komplettsanierung und weitere Vorhaben fördert. Welcher Weg zu Ihnen passt, hängt von Ihrem Vorhaben ab. Wir ordnen die Programme ein und zeigen, wie Sie ohne Förderverlust planen.
Das Wichtigste in Kürze:
- Das BAFA fördert Einzelmaßnahmen wie Dämmung, Fenster, Lüftung und Heizungsoptimierung mit 15 Prozent, plus 5 Prozent iSFP-Bonus.
- Die KfW fördert den Heizungstausch im Programm 458 mit bis zu 70 Prozent, die Komplettsanierung zum Effizienzhaus im Programm 261 sowie unter anderem erneuerbare Energien, Ergänzungskredite und altersgerechtes Umbauen.
- Der Antrag muss immer vor der Auftragsvergabe gestellt werden, sonst entfällt der Förderanspruch.
- Für BAFA-Einzelmaßnahmen und den KfW-261-Kredit ist die Einbindung eines gelisteten Energieeffizienz-Experten zwingend.
- Stand 10.06.2026 läuft die Förderung trotz der geplanten GEG-Reform nach aktuellem Stand bis mindestens 2029 weiter.

Rechtlicher und normativer Rahmen
Grundlage aller hier beschriebenen Zuschüsse ist die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) auf Basis der Richtlinie vom 29.12.2023, deren Förderübersicht den Stand 01.03.2025 trägt. Das geltende Recht beim Heizen ist weiterhin das Gebäudeenergiegesetz (GEG) in der Fassung von 2024, einschließlich der bekannten 65-Prozent-Vorgabe für erneuerbare Energien beim Heizungseinbau.
Wichtig für die Einordnung: Das Bundeskabinett hat am 13.05.2026 den Entwurf für ein Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) beschlossen, das die 65-Prozent-Pflicht streichen und die freie Heizungswahl bringen soll. Dieser Entwurf ist noch nicht in Kraft. Bis zur Verkündung im Bundesgesetzblatt gilt das GEG 2024 unverändert. Das Inkrafttreten wird zum 01.11.2026 erwartet, vorbehaltlich der Beratungen in Bundestag und Bundesrat. Für Sie als Eigentümer ist die entscheidende, belastbare Aussage: Die BEG-Förderung bleibt nach aktuellem Stand des Bundeswirtschaftsministeriums von dieser Reform unberührt und ist bis mindestens 2029 vorgesehen.
Die geförderten Maßnahmen müssen die technischen Mindestanforderungen (TMA) der BEG erfüllen, die auf den anerkannten Regeln der Technik beruhen. Für eine Außenwanddämmung verlangt die BEG beispielsweise einen Wärmedurchgangskoeffizienten von höchstens 0,20 W/(m²·K). Der U-Wert beschreibt, wie viel Wärme ein Bauteil durchlässt: Je kleiner der Wert, desto besser die Dämmwirkung. Für die Energiebilanz im individuellen Sanierungsfahrplan ist die Berechnung nach DIN V 18599:2018-09 zugrunde zu legen. Daneben spielt die steuerliche Förderung nach § 35c Einkommensteuergesetz (EStG) eine Rolle, ebenso der CO₂-Preis nach dem Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG), der 2026 in einem Korridor zwischen 55 und 65 Euro pro Tonne liegt und fossiles Heizen Jahr für Jahr verteuert. Bei Wärmebrücken und Feuchteschutz kann ergänzend eine Luftdichtigkeitsprüfung mit dem Blower-Door-Verfahren sinnvoll sein.
Welche Förderstellen gibt es, und was fördern BAFA und KfW?
Seit der BEG-Reform Anfang 2024 sind zwei Stellen zuständig, und genau diese Trennung sorgt für die meisten Missverständnisse. Wir lösen sie hier sauber auf.
BAFA: Zuschüsse für Einzelmaßnahmen
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ist Ihre Anlaufstelle, wenn Sie einzelne Bauteile verbessern. Gefördert werden die Dämmung der Gebäudehülle, der Austausch von Fenstern und Außentüren, der sommerliche Wärmeschutz, Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung sowie die Heizungsoptimierung, etwa der hydraulische Abgleich. Der Grundfördersatz beträgt 15 Prozent der förderfähigen Kosten, plus 5 Prozent Bonus, wenn die Maßnahme Teil eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) ist. Der iSFP ist ein standardisiertes Beratungsdokument, das Ihre Sanierung in eine sinnvolle Reihenfolge bringt. Die förderfähigen Kosten sind auf 30.000 Euro pro Wohneinheit gedeckelt, mit iSFP-Bonus auf 60.000 Euro.
KfW: Heizungstausch und Komplettsanierung
Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) hat seit 2024 den Heizungstausch übernommen. Im Programm 458 für Privatpersonen erhalten Sie eine Grundförderung von 30 Prozent, dazu kombinierbare Boni: 5 Prozent Effizienzbonus für Wärmepumpen mit effizienter Wärmequelle, 20 Prozent Klimageschwindigkeitsbonus für selbstnutzende Eigentümer beim frühzeitigen Tausch alter Anlagen sowie 30 Prozent Einkommensbonus bei einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen bis 40.000 Euro. Die Summe ist auf 70 Prozent gedeckelt, die förderfähigen Kosten auf 30.000 Euro für die erste Wohneinheit.
Wer sein Haus dagegen umfassend zum Effizienzhaus saniert, nutzt den Wohngebäude-Kredit 261: einen zinsgünstigen Förderkredit bis 120.000 Euro pro Wohneinheit, mit Erneuerbare-Energien- oder Nachhaltigkeits-Klasse bis 150.000 Euro, samt Tilgungszuschuss zwischen 5 und 45 Prozent je nach erreichter Effizienzhaus-Stufe.


Mehr als Heizung und Effizienzhaus: weitere KfW-Programme
Die KfW ist breiter aufgestellt, als es auf den ersten Blick wirkt. Neben Heizungstausch und Komplettsanierung sind für Eigentümer vor allem diese Programme interessant (Stand 2026):
- Erneuerbare Energien – Standard (270): zinsgünstiger Kredit für Photovoltaik, Batteriespeicher und weitere Anlagen zur Strom- und Wärmeerzeugung aus erneuerbaren Energien.
- Ergänzungskredit (358 und 359): zinsgünstiger Kredit für bereits bezuschusste Einzelmaßnahmen, bis 120.000 Euro pro Wohneinheit, mit zusätzlicher Zinsverbilligung bei einem zu versteuernden Haushaltseinkommen bis 90.000 Euro.
- Wohneigentum für Familien (300) und Jung kauft Alt (308): zinsverbilligte Kredite für Familien beim Neubau oder Erstkauf klimafreundlicher Häuser beziehungsweise beim Kauf sanierungsbedürftiger Bestandsimmobilien.
- Altersgerecht Umbauen (159): Kredit bis 50.000 Euro pro Wohneinheit für den Abbau von Barrieren und besseren Einbruchschutz.
So lässt sich etwa eine geförderte Wärmepumpe sinnvoll mit einer Photovoltaikanlage über das Programm 270 verbinden. Welche Kombination für Sie trägt, klären wir vorab.
Die steuerliche Alternative nach § 35c EStG
Wer keine BEG-Förderung nutzen möchte oder kann, hat eine dritte Option. Nach § 35c EStG lassen sich 20 Prozent der Kosten energetischer Maßnahmen am selbstgenutzten, mindestens zehn Jahre alten Eigenheim über drei Jahre von der Steuer absetzen, höchstens 40.000 Euro pro Objekt. Verteilt wird das auf 7 Prozent, 7 Prozent und 6 Prozent. Wichtig: Für dieselbe Maßnahme lässt sich der Steuerbonus nicht mit einem BAFA- oder KfW-Zuschuss kombinieren. Sie müssen sich entscheiden, und genau hier lohnt sich eine ehrliche Rechnung.
Wie viel Förderung ist möglich, und wie sparen Sie am meisten?
Sparen beginnt nicht beim höchsten Prozentsatz, sondern bei der richtigen Reihenfolge und dem passenden Programm. Ein Rechenbeispiel zur Heizung: Bei 30.000 Euro förderfähigen Kosten ergibt die Grundförderung von 30 Prozent 9.000 Euro. Kommt der Klimageschwindigkeitsbonus von 20 Prozent hinzu, sind es 15.000 Euro, also die Hälfte. Mit Einkommensbonus greift die Obergrenze von 70 Prozent, das wären bis zu 21.000 Euro Zuschuss. Diese Werte gelten unter den genannten Annahmen; eine belastbare Aussage erfordert die Prüfung Ihrer konkreten Voraussetzungen.
„Sparen beginnt nicht beim höchsten Prozentsatz, sondern bei der richtigen Reihenfolge und dem passenden Programm.“
Zur Einordnung dreier Begriffe, die oft durcheinandergehen: Eine Pflicht ist, was Sie einhalten müssen, etwa der Antrag vor Auftragsvergabe und die technischen Mindestanforderungen. Eine Empfehlung ist, was wirtschaftlich klug ist, ohne vorgeschrieben zu sein, etwa der iSFP, der Ihnen 5 Prozent zusätzliche Förderung und eine durchdachte Reihenfolge sichert. Eine Förderbedingung ist, was über die Höhe entscheidet, etwa Selbstnutzung, Einkommensgrenze oder das Alter der ausgetauschten Heizung. Wer diese drei Ebenen trennt, plant ruhiger und holt mehr heraus.
Wie läuft die Beantragung ab, und welche Nachweise brauchen Sie?
Der Ablauf folgt immer demselben Grundmuster, nur die Nachweise heißen je nach Förderstelle anders.
- Beratung und Konzept: Sie binden einen gelisteten Energieeffizienz-Experten ein, der Ihr Gebäude bewertet und das passende Programm festlegt.
- Nachweis vor dem Antrag: Bei BAFA-Einzelmaßnahmen erstellt der Experte die Technische Projektbeschreibung (TPB), woraus eine TPB-ID entsteht. Bei der KfW erstellt er die Bestätigung zum Antrag (BzA). Beide Dokumente bescheinigen, dass Ihr Vorhaben förderfähig ist.
- Antrag vor Auftrag: Sie stellen den Antrag online, beim BAFA mit der TPB-ID, bei der KfW auf Basis der BzA, bevor Sie einen verbindlichen Liefer- oder Leistungsvertrag abschließen.
- Umsetzung: Nach der Zusage starten die Arbeiten innerhalb der jeweiligen Frist.
- Nachweis nach Abschluss: Beim BAFA erstellt der Experte den Technischen Projektnachweis (TPN) mit einer TPN-ID für Ihren Verwendungsnachweis. Bei der KfW ist es die Bestätigung nach Durchführung (BnD).
- Auszahlung: Das BAFA oder die KfW prüft und überweist den Zuschuss auf Ihr Konto.
Kurz gemerkt: Das BAFA arbeitet mit TPB und TPN, die KfW mit BzA und BnD. Die Buchstaben unterscheiden sich, der Gedanke ist derselbe. Einmal vor dem Start und einmal nach dem Abschluss bestätigt ein Fachkundiger, dass alles den Förderregeln entspricht. Die TPB-ID und die TPN-ID sind dabei jeweils nur zwei Monate gültig, was eine saubere Terminplanung verlangt.
Typische Fehler und Risiken
In der Beratungspraxis sehen wir immer wieder dieselben, teuren Muster. Der häufigste: Eigentümer nehmen ein Handwerker-Angebot an oder schließen einen Vertrag mit dem ausführenden Betrieb, bevor der Antrag gestellt ist.
Damit ist die Förderung in aller Regel verloren, unwiderruflich.
Ein zweites Muster ist die voreingenommene Beratung. Handwerker oder Planer mit der Zusatzqualifikation Energieeffizienz-Experte empfehlen mitunter genau das Gewerk, das sie selbst ausführen. Das muss nicht falsch sein, ist aber selten unabhängig.
Ein drittes Risiko sind veraltete Zahlen aus dem Netz. So kursiert für die geförderte Energieberatung noch der frühere Wert von 1.300 Euro bei Ein- und Zweifamilienhäusern und 1.700 Euro ab drei Wohneinheiten, während die aktuelle BAFA-Richtlinie (Stand 30.04.2026) den Zuschuss auf 50 Prozent des Honorars und maximal 650 Euro beziehungsweise 850 Euro begrenzt. Wer mit falschen Erwartungen plant, erlebt am Ende eine böse Überraschung.
An wen wenden Sie sich für unabhängige Beratung?
Beraten und beantragen dürfen nicht alle. Für die BAFA-Einzelmaßnahmen, den iSFP und den KfW-261-Kredit ist die Einbindung eines Energieeffizienz-Experten aus der Energieeffizienz-Expertenliste des Bundes zwingend, geführt von der Deutschen Energie-Agentur (dena). Genau hier setzen wir an. Unser Büro ist inhabergeführt und unabhängig, wir verkaufen keine Heizungen und keine Dämmung, sondern beraten objektspezifisch zu dem, was sich für Sie rechnet. Wir sind keine Quereinsteiger, sondern im Bereich der regenerativen Energiewirtschaft ausgebildet und blicken auf jahrelange Praxis zurück. Geld sparen beginnt damit, kein unnötiges Geld auszugeben, und manchmal ist die ehrlichste Empfehlung, eine Maßnahme zu verschieben oder ganz sein zu lassen. Mehr dazu erfahren Sie auf unserer Seite zur Energieberatung für Wohngebäude.
Als Ihr Partner aus Mainz für Rhein-Main kennen wir auch die regionalen Besonderheiten. Der dichte Bestand aus Gründerzeit und Nachkriegsbau in Mainz, Wiesbaden und Frankfurt stellt eigene Anforderungen an Wärmebrücken und Feuchteschutz, und der Denkmalschutz in der Mainzer Altstadt verlangt besondere Sorgfalt. Hinzu kommt die kommunale Wärmeplanung, die in den größeren Städten der Region die Frage beeinflusst, ob künftig eher Wärmepumpe oder Fernwärme sinnvoll ist. Diese lokale Perspektive fließt bei uns in jede Förderentscheidung ein.
Aus unserer Praxis: eine Komplettsanierung im Rhein-Main-Gebiet
Ein Eigentümer, der uns aus privater Bekanntschaft kannte, wollte sein Haus komplett sanieren und hatte sich über Förderung zuvor nur grob im Netz und über KI-Tools informiert. In der gemeinsamen Planung haben wir die Förderwege gezielt kombiniert: die KfW-Heizungsförderung für die neue Wärmepumpe und die BAFA-Einzelmaßnahmenförderung für die energetische Hülle, also Dämmung und Fenster. Diese Kombination, nicht ein Kredit, war der Hebel. So erreichten einzelne Maßnahmen in der Spitze eine Förderquote von rund 45 Prozent. Zusätzlich haben wir verlässliche ausführende Betriebe empfohlen, unter anderem für die Wärmepumpe. Das Ergebnis aus Förderung und vermiedenen Fehlern summierte sich auf eine Ersparnis im Bereich von knapp 100.000 Euro, bei zugleich besserer Ausführungsqualität. Ein solches Resultat ist kein Automatismus, sondern hängt vom Gebäude und den Voraussetzungen ab. Belastbar wird die Zahl erst durch eine objektspezifische Berechnung.
Über den Autor
Häufige Fragen zur BAFA-Förderung
Was ist der Unterschied zwischen BAFA- und KfW-Förderung?
Wie spare ich am meisten Geld durch Förderung?
Wer darf eine BAFA-Förderung beantragen?
Muss ich den Antrag vor dem Auftrag stellen?
Kann ich BAFA-Förderung und Steuerbonus kombinieren?
Gilt die BAFA-Förderung 2026 trotz GModG weiter?
Fazit und Empfehlung
Die Förderlandschaft ist 2026 übersichtlicher, als sie wirkt, sobald die Zuständigkeit klar ist: BAFA für Einzelmaßnahmen, KfW für Heizungstausch, Komplettsanierung und weitere Vorhaben, dazu der Steuerweg als Alternative. Entscheidend für Ihr Ergebnis sind drei Dinge: der Antrag vor dem Auftrag, die passende Programmwahl und eine unabhängige Beratung, die auch sagt, wenn eine Maßnahme keinen Sinn ergibt. Genau das bieten wir Ihnen, mit Förderberatung und Antrag aus einer Hand. Unabhängig, regional, verlässlich.
Kontaktieren Sie uns für ein unverbindliches, kostenfreies Erstgespräch, wir freuen uns auf Ihr Projekt.
Zukunft nachhaltig geplant.
Quellenverzeichnis
- BMWE und BMWSB, Pressemitteilung zum Kabinettsbeschluss Gebäudemodernisierungsgesetz, 13.05.2026, bundeswirtschaftsministerium.de und bmwsb.bund.de
- BBSR, GEG-Infoportal, Chronologie GModG und GEG-Omnibusänderung, Stand 21.05.2026, bbsr-geg.bund.de
- BAFA, BEG-EM-Förderübersicht, Stand 01.03.2025, bafa.de
- BAFA, Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle sowie Fachplanung und Baubegleitung, abgerufen 10.06.2026, bafa.de
- BAFA, Informationen für Fachunternehmen und Energieeffizienz-Experten, Technische Projektbeschreibung (TPB) und Technischer Projektnachweis (TPN), Stand 30.04.2026, bafa.de
- BAFA, Bundesförderung der Energieberatung für Wohngebäude (EBW), Förderhöhen und Voraussetzungen, Stand 30.04.2026, bafa.de
- KfW, Heizungsförderung für Privatpersonen, Programm 458, Wohngebäude-Kredit 261, Ergänzungskredit 358 und 359, Erneuerbare Energien Standard 270, Wohneigentum für Familien 300, Jung kauft Alt 308, Altersgerecht Umbauen, Stand 12.01.2026, kfw.de
- Bundesministerium der Justiz, § 35c EStG, geltende Fassung, gesetze-im-internet.de
- BMUKN, Mitteilung zum CO₂-Preis 2026 nach BEHG, 29.12.2025, bundesumweltministerium.de
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